Seit 18. Mai 2010 ist die neue Verordnung über Informationspflichten für alle Dienstleistungserbringer in Kraft. Einfach ausgedrückt verpflichtet sie jeden Dienstleister (z.B. Architekt, Steuerberater, Webdesigner, ...) dazu, seinen Kunden konkrete Informationen schriftlich zur Verfügung zu stellen. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Abmahnkosten von fleißigen Anwälten und Konkurrenten.

Die häufigste Empfehlung lautet, eine Homepage im Internet mit den notwendigen Daten einzurichten. Einfacher, schneller und auch billiger ist es, hier auf unserer Seite die Daten einzugeben, denn wir veröffentlichen die Informationen unter Ihrem Namen auf einer ständig verfügbaren persönlichen Internetseite zum Preis von 60 Euro (+ MWSt) für die nächsten 5 (fünf!) Jahre. Einfacher, schneller und billiger bekommen Sie die Anforderungen der DL-InfoV nirgendwo so bequem erfüllt.

Mit der Übermittlung gehen Sie keine Verpflichtung ein. Wir speichern die Daten und erzeugen damit die Internetseite auf www.pflichtangabe.de. Wenn Sie die Seite für 5 Jahre haben wollen, bekommen Sie eine Rechnung über 60 Euro + MWSt. Sie erhalten ein Passwort, mit dem Sie jederzeit alles ändern können. Wenn Sie die Seite nicht wollen, löschen wir die Daten und die Internetseite automatisch.
IN KEINEM FALL ERFOLGT EINE WEITERE ODER ANDERE VERWENDUNG DER DATEN.

Probieren Sie es - ganz ohne Risiko. Fragen? Telefon: 09281-4794930

Tipp zum Ausfüllen: Nichtzutreffendes einfach leer lassen.

Pflichtinformationen nach der DL-InfoV

Vom Dienstleister initiativ mitzuteilende Informationen:

Name, Firmenbezeichnung, Rechtsform Familien- und Vornamen oder Firmenbezeichnung unter Angabe der Rechtsform


Anschrift, Telefon, eMail Anschrift der Niederlassung oder ladungsfähige Anschrift des Anbieters sowie weitere Angaben zur schnellen und unmittelbaren Kontaktaufnahme, insbesondere Telefonnummer und E-Mail-Adresse oder Faxnummer





Registernummer, Registergericht, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gegebenenfalls Eintragung ins Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister unter Angabe des Registergerichts und der Registernummer


soweit vorhanden eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes (UStG)
zuständige Genehmigungsbehörde, Berufsbezeichnung, Staat, Kammer bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten Name und Anschrift der zuständigen Genehmigungsbehörde

bei besonders reglementierten Berufen (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ärzten, Physiotherapeuten, ...) die gesetzliche Berufsbezeichnung, außerdem der Staat, in dem diese verliehen wurde, dazu gegebenenfalls der Name einer Kammer, eines Berufsverbands oder einer ähnlichen Einrichtung


AGBs, Klauseln, Garantien, Merkmale, Haftpflichtversicherung gegebenenfalls verwendete allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

gegebenenfalls verwendete Vertragsklauseln über das auf den Vertrag anwendbare Recht und den Gerichtsstand
gegebenenfalls bestehende Garantien, soweit sie über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehen
wesentliche Merkmale der Dienstleistung, soweit sich diese nicht bereits aus dem Zusammenhang ergeben

falls eine Berufshaftpflichtversicherung besteht, Angaben zu dieser, insbesondere den Namen und die Anschrift des Versicherers und den räumlichen Geltungsbereich

Preis der Dienstleistung Feste Preise oder Verweis auf Honorarordnungen. Bei Verbrauchergeschäften gelten die umfangreichen Informationspflichten der Preisangabenverordnung (PAngV). Auch wenn der Kunde Unternehmer ist, muss ein Preis genannt werden, wenn dieser von vornherein feststeht

Auf Anfrage des Kunden mitzuteilende Informationen:

berufsrechtliche Regelungen, Interessenschutz, Verhaltenskodex, Schlichtung Bei Angehörigen besonders reglementierter Berufe (s. O.) Verweis auf berufsrechtliche Regelungen und deren Quelle.

Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkollisionen bei multidisziplinären Tätigkeiten (z. B. Rechtsanwalt und Steuerberater) oder beruflichen Gemeinschaften (z. B. Bürogemeinschaft)

gegebenenfalls Verhaltenskodizes und wo diese in welchen Sprachen elektronisch abgerufen werden können

gegebenenfalls die sich aus einem Verhaltenskodex ergebenden außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren sowie nähere Angaben dazu (Zugang zum Verfahren, Informationen über dessen Voraussetzungen)

Informationen zur Veröffentlichung durch www.pflichtangabe.de

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