Seit 18. Mai 2010 ist die neue Verordnung über Informationspflichten für alle Dienstleistungserbringer in Kraft.
Einfach ausgedrückt verpflichtet sie jeden Dienstleister (z.B. Architekt, Steuerberater, Webdesigner, ...) dazu,
seinen Kunden konkrete Informationen schriftlich zur Verfügung zu stellen.
Bei Nichteinhaltung drohen hohe Abmahnkosten von fleißigen Anwälten und Konkurrenten.
Die häufigste Empfehlung lautet, eine Homepage im Internet mit den notwendigen Daten einzurichten.
Einfacher, schneller und auch billiger ist es, hier auf unserer Seite die Daten einzugeben,
denn wir veröffentlichen die Informationen unter Ihrem Namen auf einer ständig verfügbaren
persönlichen Internetseite zum Preis von 60 Euro (+ MWSt) für die nächsten 5 (fünf!) Jahre.
Einfacher, schneller und billiger bekommen Sie die Anforderungen der DL-InfoV nirgendwo so bequem erfüllt.
Mit der Übermittlung gehen Sie keine Verpflichtung ein.
Wir speichern die Daten und erzeugen damit die Internetseite auf www.pflichtangabe.de.
Wenn Sie die Seite für 5 Jahre haben wollen, bekommen Sie eine Rechnung über 60 Euro + MWSt.
Sie erhalten ein Passwort, mit dem Sie jederzeit alles ändern können.
Wenn Sie die Seite nicht wollen, löschen wir die Daten und die Internetseite automatisch.
IN KEINEM FALL ERFOLGT EINE WEITERE ODER ANDERE VERWENDUNG DER DATEN.
Probieren Sie es - ganz ohne Risiko. Fragen? Telefon: 09281-4794930
Tipp zum Ausfüllen: Nichtzutreffendes einfach leer lassen.